Beitragsreglement
MITGLIEDERBEITRAGSREGLEMENT
Art. 1: Zweck
Dieses Reglement regelt die Höhe und den Fälligkeitstermin der Mitgliederbeiträge für die Mitglieder der "IG Spitze Stei – Für eine nachhaltige Entwicklung und wirtschaftliche Zukunft von Kandersteg" sowie das Verfahren bei Zahlungsausfällen.
Art. 2: Jahresbeitrag
Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung jährlich festgelegt.
Für das erste Geschäftsjahr wird der Beitrag wie folgt festgelegt:
Natürliche Personen:
Wohnungsbesitzer und Einzelpersonen CHF 30.00
Hausbesitzer CHF 50.00
Juristische Personen (Unternehmen, Vereine):
Unternehmen bis 5 Mitarbeitende CHF 100.00
Unternehmen mit mehr als 5 Mitarbeitende CHF 200.00
Art. 3: Fälligkeit
Der Jahresbeitrag ist jeweils am 31. Januar des Geschäftsjahres fällig.
Neumitglieder, die nach dem 1. Juli eines Jahres eintreten, zahlen für das laufende Jahr 50 % des regulären Beitrags.
Art. 4: Zahlungsmethode
Die Zahlung des Jahresbeitrags erfolgt per Banküberweisung auf das Konto der IG. Die Zahlungsdetails werden den Mitgliedern rechtzeitig mitgeteilt.
Art. 5: Mahnwesen
Mitglieder, die ihren Jahresbeitrag nicht bis zum 31. Januar entrichtet haben, erhalten eine schriftliche Mahnung mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen.
Bei Nichtzahlung nach der Mahnung kann der Vorstand den Ausschluss des Mitglieds beschliessen.
Art. 6: Inkrafttreten
Dieses Mitgliederbeitragsreglement wurde von der Gründungsversammlung am
23. September 2024 genehmigt und tritt am gleichen Tag in Kraft.
